Erfassen der Dauerfristverlängerung
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Wenn die Fristverlängerung in Anspruch genommen werden soll, ist der Antrag auf Dauerfristverlängerung/Anmeldung der Sondervorauszahlung vor dem ersten betreffenden Voranmeldungszeitraum abzugeben.

Der Anwendungsassistent fordert Sie automatisch zur Bearbeitung auf.

 

Analog zur Umsatzsteuer-Erklärung erfolgt die Datenübernahme der Mandanten- und Stempeltextdaten in das Bildschirmformular automatisch.

 

Der Antrag auf Dauerfristverlängerung/Anmeldung der Sondervorauszahlung wird, soweit die Vorjahreswerte der Umsatzsteuer-Voranmeldungen vorliegen, automatisch ausgefertigt.

 

Die Vorjahreswerte der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen werden in tabellarischer Form zur Berechnung der Sonder-Vorauszahlung angezeigt.

Erst-Anwendern steht die direkte Eingabe der Werte im Formular zur Verfügung.

 

Per Mausklick auf am linken Formularrand können Sie direkt zu den Registerkarten der Mandanten-Stammdaten gelangen. Verlassen Sie diese mit der Schaltfläche Beenden, werden die Änderungen der Daten im Bildschirmformular sofort aktualisiert.

Analog zur Umsatzsteuer-Erklärung ist nur die Summe der Vorauszahlungen einzutragen.
Die Berechnung der Sondervorauszahlung erfolgt automatisch im Dialog.
Beenden Sie nun den aktiven Bearbeitungsbereich per Mausklick auf .


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