Freischaltung der Software
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Voraussetzung für die Anforderung einer Freischaltung ist die Installation der Software und ein windowskonfigurierter betriebsbereiter Drucker. Der Freischaltungs-Bildschirm wird automatisch angezeigt, wenn Sie die Software zum ersten Mal öffnen. Nach 30 Tagen kann die Software nur noch freigeschaltet ausgeführt werden.

Generell wird auf jedem Rechner eine PC-ID selbständig festgelegt. Der Freischalt-Code wird basierend auf dieser PC-ID generiert und ist somit nur für den Rechner gültig auf dem der Freischaltungsauftrag ausgedruckt wurde.

Sollte sich im Falle eines Austauschs wesentlicher Systemkomponenten die PC-ID ändern, fordern Sie bitte eine neue kostenfreie Freischaltung mit einem entsprechenden Hinweis an.

Freischaltungsauftrag
Führen Sie bitte die folgenden Schritte aus, um den Software-Freischaltungs-Auftrag zu drucken:

1.Wählen Sie im Windows-Startmenü Start/Programme/C.H.Beck/Steuern/..

2.Klicken Sie auf den Schriftzug-Button „Software-Freischaltungs-Auftrag ... drucken".

 

3.Sie werden aufgefordert die benötigten Kanzlei- / Unternehmens- Angaben einzugeben (sofern nicht beim Testen der Software bereits erfaßt).

4.Der Software-Freischaltungs-Auftrag wird auf dem angegebenen Drucker gedruckt.

5.Ergänzen Sie die fehlenden Angaben zur Bezugsquelle und fügen Sie die geforderten Kaufbelege bei.

6.Faxen Sie den unterzeichneten Auftrag mit den Anlagen an die angegebene Faxnummer.

7.Sie erhalten umgehend den entsprechenden Freischalt-Code per Fax retour.

8.Geben Sie den Freischalt-Code in das gelbe Feld „Freischalt-Code Artikel..." ein und klicken Sie auf den OK-Button.

9.Die Software bestätigt den korrekten Eintrag des Freischalt-Codes mit einer Meldung.


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