Menü Berechnungen
Return to Introduction  Previous page  Next page
Folgende Optionen des Menüs Berechnungen stehen Ihnen zur Verfügung:

 
Option Rückstellung (Menü Berechnungen) (nur Version Prof)
Sind die Vorauszahlungen niedriger als die Steuerschuld, so haben Gewerbetreibende eine Gewerbesteuerrückstellung in Höhe der zu erwartenden Abschlußzahlung zu bilden. Zur Berechnung der Rückstellung bieten sich die "Divisor-Methode" oder die "Fünf-Sechstel-Methode" an. Alle Datenfelder innerhalb dieses Moduls werden maschinell aufbereitet - manuelle Eingaben sind also nicht erforderlich. Wählen Sie diese Option zur Anzeige der Rückstellungsberechnung.
Option Gewerbesteuer-Meßbescheid (Menü Berechnungen) (nur Version Prof)
Maßgebend ist der Gewerbeertrag, der in dem Erhebungszeitraum bezogen worden ist, für den der einheitliche Steuermeßbetrag festgesetzt wird. Auf den abgerundeten und um einen Freibetrag gekürzten Gewerbeertrag ist zur Ermittlung des Steuermeßbetrags eine Steuermeßzahl anzuwenden. Alle Datenfelder innerhalb dieses Moduls werden maschinell aufbereitet - manuelle Eingaben sind also nicht erforderlich. Das Ergebnis dieses Moduls ist der einheitliche Gewerbesteuer-Meßbetrag vor (Status 20) und nach der Rückstellung (Status 100). Wählen Sie diese Option zur Anzeige des Gewerbesteuer-Meßbescheids.
Option Zerlegungsbescheid (Menü Berechnungen) (nur Version Prof)
Unterhält ein Gewerbebetrieb in mehreren Gemeinden Betriebsstätten, ist der einheitliche Steuermeßbetrag in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile zu zerlegen. Maßstab für die Zerlegung ist in der Regel das Verhältnis der gezahlten Arbeitslöhne. Alle Datenfelder innerhalb dieses Moduls werden maschinell aufbereitet - manuelle Eingaben sind also nicht erforderlich. Das Ergebnis dieses Moduls ist der Zerlegungsanteil vor (Status 20) und nach der Rückstellung (Status 100). Wählen Sie diese Option zur Anzeige der Zerlegungsbescheide.
Option Gewerbesteuerbescheid (Menü Berechnungen) (nur Version Prof)
Die Gewerbesteuer wird auf Grund des einheitlichen Steuermeßbetrags mit einem Hebesatz von der hebeberechtigten Gemeinde festgesetzt. Ist der einheitliche Steuermeßbetrag auf mehrere Gemeinden zerlegt worden, ergibt sich die Gewerbesteuer durch die Anwendung des Hebesatzes auf die Zerlegungsanteile. Das Ergebnis dieses Moduls ist die zu zahlende Gewerbesteuer vor (Status 20) und nach der Rückstellung (Status 100). Wählen Sie diese Option zur Anzeige der Gewerbesteuerbescheide.
Option Feststellung Gewerbeverlust (Menü Berechnungen) (nur Version Prof)
Der maßgebende Gewerbeertrag wird um die Verluste gekürzt, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume ergeben haben, soweit diese nicht schon in den Vorjahren berücksichtigt worden sind (Gewerbeverlustvortrag). Das Ergebnis dieses Moduls ist der vortragsfähige Gewerbeverlust vor (Status 20) und nach der Rückstellung (Status 100). Wählen Sie diese Option zur Anzeige der Gewerbeverlust-Feststellung.


(c)Kontex 1997-2005