Die geleisteten Vorauszahlungen werden den Gemeinden der Betriebstätten zugeordnet. Bezieht sich die Gewerbesteuer auf Betriebstätten in mehreren Gemeinden geben Sie auch die Zerlegungsmaßstäbe ein. Für jede Gemeinde ist nur ein Eintrag vorzunehmen. Bei mehreren Betriebstätten innerhalb einer Gemeinde sind die jeweiligen Vorauszahlungen und Zerlegungsmaßstäbe daher zusammenzufassen. Wählen Sie diese Option, wenn Sie die Daten der Betriebstätten anlegen oder ändern möchten.