Bearbeiten der Kapitalertragsteuer
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Die Bearbeitung der Kapitalertragsteuer setzt nach der Einrichtung der Stammdaten zwingend die Erfassung einer Gewinnausschüttung voraus.


·Gewinnausschüttung  
·Erfassen der Kapitalertragsteuer-Anmeldung  
·Drucken der Auswertung  



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