Die Berechnung der Erbschaftsteuer setzt zuerst die Erfassung des Erblassers und aller Erwerber - auch Vermächtnisnehmer - mit Spezifizierung der Verwandschaftsverhältnisse und der Erwerbe voraus.
Alle Vermögensgegenstände und Nachlaßverbindlichkeiten werden in den entsprechenden Modulen bewertet und gegebenenfalls einem Erben oder Vermächtnisnehmer zugeordnet.
Die Berechnung der Nachlaßwerte und Darstellung in der Steuererklärung erfolgt automatisch mit Aufruf der Auswertungen.
Zu beachten ist, daß das Jahr des Todes mit dem Kalenderjahr des Erbschaftsteuer-Programms übereinstimmen muß.


