Einzel-Erwerbe

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Das Modul "Einzel-Erwerbe" wird nun mit dem Button im Hauptmenü zur Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs angewählt.

 

Das Programm-Ablauf-Fenster der Berechnung zeigt Ihnen Umfang und Fortschritt der Bearbeitung an. So können Sie auch in anderen komplexen Anwendungen immer den Verarbeitungsprozeß beobachten.

 

 

Die Aktualisierung der Auswertungen erfolgt jeweils automatisch nach Veränderung der Erbschaftsteuerfalldaten in einem der Erfassungsmodule.

 

Erbschaftsteuer wird nur erhoben, wenn der steuerliche Wert des Erwerbs bestimmte Freibeträge übersteigt. Die sachlichen Steuerbefreiungen und die Nachlaßverbindlichkeiten sind vom Vermögenswert abzusetzen.

 

Für jeden Erwerber werden die einzelnen Vermögensanteile, die Steuerbefreiungen und die Schuldposten zur Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs zusammengestellt.

 

Per Mausklick auf den Eintrag im Listfenster können Sie die anderen Erwerber anzeigen. Wechseln Sie bitte zum Erwerber "Dina Lehmann".

 

Die nicht begünstigten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden auf den Registerkarten Privatvermögen und Verbindlichkeiten gemäß ihrer Herkunft zusammengestellt. Die Registerkarte Steuerbefreiungen weist die entsprechenden abzusetzenden Werte aus.

 

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs unter Ansatz des Betriebs- und Privatvermögens, der Schulden des Erblassers und der Vorweg-Zurechnung wird unter steuerpflichtig veranschaulicht.

 

Die Steuerbefreiung für den erworbenen Hausrat im Wert von 1000,-- DM des Musterfalls wird in voller Höhe in Abzug gebracht.

 

 

Wenn Sie alle Erwerber angezeigt haben, verlassen Sie die Erwerber-Anteile

durch Betätigen der Schaltfläche BEENDEN und befinden sich wieder im Hauptmenü.

 



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