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im Hauptmenü wird nun das Modul "Erbschaftsteuer" zur Berechnung derselben aufgerufen.
Die Höhe der Erbschaftsteuer richtet sich grundlegend danach, in welchem Verwandtschaftsverhältnis der Erwerber zum Erblasser steht. Je entfernter der Grad der Verwandtschaft, um so höher die Steuer. Je nach Steuerklasse und der Höhe des geerbten Vermögens gelten unterschiedliche Steuersätze.
Vor Anwendung der Steuersätze sind vom Erwerb die Freibeträge abzuziehen und der verbleibende Betrag auf volle 100 DM abzurunden.

Im Fall des ersten Erwerbers - der Alleinerbin - zeigt die Registerkarte Steuerpflichtiger Erwerb den Abzug eines Freibetrags in Höhe von 10.000,-- DM für die in den Erwerber-Stammdaten angegebene Steuerklasse III an.
Die nächste Registerkarte weist die Berechnung der Erbschaftsteuer - Steuerpflichtiger Erwerb bis einschließlich 100.000,-- DM mit einem Steuersatz von 17 % entsprechend der nachstehenden Abbildung aus.

Da keine weiteren Entlastungen abgesetzt werden können, zeigt die Registerkarte Festsetzung die Erbschaftsteuer in der vollen berechneten Höhe an.

Wenn Sie alle Erwerber angezeigt haben, verlassen Sie die Erbschaftsteuer und kehren mit der Schaltfläche BEENDEN zurück in das Hauptmenü.


