Erwerber ist jeder Begünstigte: Neben den Erben sind auch die Vermächtnisnehmer anzugeben. Erfaßt werden die Erwerberdaten, das Verwandtschaftsverhältnis, die Freibeträge, die Versorgungsbezüge und die Steueranrechnung.

Wenn Sie die Adreßdaten angegeben haben, wechseln Sie mit Bildâ oder per Mausklick zur Eingabe der Besteuerung auf die nächste Registerkarte.

Geben Sie bitte das Wohnsitz-Finanzamt und die Bankverbindung des Erwerbers ein. Wechseln Sie nun mit Bildâ oder per Mausklick zur Eingabe des Verwandschaftsverhältnisses auf die nächste Registerkarte.
Die Höhe der Erbschaftsteuer richtet sich grundlegend danach, in welchem Verwandtschaftsverhältnis der Erwerber zum Erblasser steht. Je entfernter der Grad der Verwandtschaft, um so höher die Steuer. Das Erbschaftsteuergesetz faßt die Verwandtschaftsgrade zu drei Gruppen zusammen, die „Steuerklassen" genannt werden.
Für den Musterfall tragen Sie bitte das Verwandschaftsverhältnis und die Steuerklassen-Zuordnung des ersten Erwerbers entsprechend der nachstehenden Abbildung ein.
Die Spezifizierung des Erwerbs wird in einer Auswahl-Box bereitgestellt. Sie können die Auswahl-Liste mit einem Mausklick oder F4 öffnen. Wählen Sie nun die für den Erwerber zutreffende Bezeichnung (hier: Erbteil) aus.
Im Fall des ersten Erwerbers handelt es sich laut Testamentauszug um die Alleinerbin und die Erbteile sind als Verhältnis einzutragen. Geben Sie bitte 1/1 (Erbteil Bruchteil Zähler / Nenner) ein.

Die Erfassung eines Erwerbers wird mit der Schaltfläche Ok abgeschlossen und erscheint dann im Listfenster des Moduls. Die weiteren Erwerber legen Sie mit der Schaltfläche Neu an.
Den restlichen Erwerbern wurden Sach-Vermächtnisse (=Bezeichnung des Erwerbs) zugewandt, deren Zuordnung später in Bezug auf die betreffenden Vermögensgegenstände erfolgt.
Für die Aufteilung der Sach-Vermächtnisse „sonstiges Vermögen und Hausrat" auf drei Erwerber sind die Sach-Vermächtnis-Anteile analog der Erbteile als Verhältnis mit gleichem Nenner einzutragen. Geben Sie bitte je 1/3 (Sachvermächtnis Bruchteil Zähler / Nenner) ein.
Im Fall der restlichen Erwerber handelt es sich um die Freundinnen (=Verwandschaftsverhältnis) des Erblassers, die alle nicht mit ihm verwandt sind (Steuerklassen-Zuordnung = übriger Erwerber).
Wenn Sie alle Erwerber bearbeitet haben, verlassen Sie die Erwerber-Stammdaten durch Betätigen der Schaltfläche Beenden. Das Hauptmenü der Erbschaftsteuer zeigt Ihnen nun die Anwendungsmodule im Überblick.


