Option Bewegliche Gegenstände

Return to Introduction  Previous page  Next page

Neben Kunstgegenständen und Sammlungen (z.B. Briefmarkensammlung) zählen auch Schmuck, Musikinstrumente, Kraftfahrzeuge, Boote und Tiere zu den anderen beweglichen Gegenständen. Münzsammlungen sind jedoch im Modul "Edelmetalle, Edelsteine" einzugeben. Der gemeine Wert von Kunstgegenständen und Sammlungen ist unter Berücksichtigung der schwierigen Verwertungsaussichten vorsichtig zu ermitteln.

 

In der Combo-Box ist anzugeben, um welche Art der Gegenstände es sich handelt. Einzutragen ist die Stückzahl der beweglichen Gegenstände und der Wert eines einzelnen Gegenstandes.

 

Werden auf der Registerkarte Verfügung keine Angaben gemacht, wird der Einzelposten zur Erb-Aufteilung gemäß den Erbanteilen der Erwerber-Stammdaten vorgesehen. Die Zuordnung eines Erwerbers bewirkt eine Erbteil-Verfügung. Der Betrag wird dann dem Erwerber vorweg zugerechnet.

 

Im Falle eines Sach-Vermächtnisses ist anzugeben, ob nach Zuordnung oder nach Quote entsprechend der in den Erwerber-Stammdaten angegebenen Verhältnisse verteilt werden soll. Die Zuordnung eines Erwerbers bewirkt eine Sach-Vermächtnis-Verfügung. Dieser Betrag wird dem Erwerber vorweg zugerechnet und als Nachlaßverbindlichkeit innerhalb der Vermögens-Quotelung berücksichtigt.

Die beweglichen Gegenstände entsprechen im Hauptmenü dem Button



(c)Kontex 1997-2007