Unverarbeitete Edelmetalle (z.B. Barrengold), Münzen (soweit keine Zahlungsmittel) sowie ungefaßte Edelsteine und Perlen sind getrennt von anderen beweglichen körperlichen Gegenständen zu erklären.
In der Combo-Box ist auszuwählen, um welche Art der Edelmetalle bzw. Edelsteine es sich handelt. Einzutragen ist die Stückzahl der Edelmetalle oder -steine und der Wert eines einzelnen Stückes.
Werden auf der Registerkarte Verfügung keine Angaben gemacht, wird der Einzelposten zur Erb-Aufteilung gemäß den Erbanteilen der Erwerber-Stammdaten vorgesehen. Die Zuordnung eines Erwerbers bewirkt eine Erbteil-Verfügung. Der Betrag wird dann dem Erwerber vorweg zugerechnet.
Im Falle eines Sach-Vermächtnisses ist anzugeben, ob nach Zuordnung oder nach Quote entsprechend der in den Erwerber-Stammdaten angegebenen Verhältnisse verteilt werden soll. Die Zuordnung eines Erwerbers bewirkt eine Sach-Vermächtnis-Verfügung. Dieser Betrag wird dem Erwerber vorweg zugerechnet und als Nachlaßverbindlichkeit innerhalb der Vermögens-Quotelung berücksichtigt.
Die Option Edelmetalle, Edelsteine entspricht im Hauptmenü dem Button ![]()


