Option Grundstücke

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Die Grundstück-Stammdaten nehmen die maßgeblichen Daten des Grundstücks und weitere für den Formulardruck benötigte Werte auf. Für alle Angaben sind grundsätzlich die Verhältnisse im Besteuerungszeitpunkt maßgebend.

 

Die Angaben zum Grundstück sind für die Ermittlung des Bodenwerts erforderlich. Hierzu sind u.a. die Gemarkung, die Grundbuchblattnummer, die Flur und Flurstücksnummer oder sonst übliche Katasterbezeichnungen anzugeben.

 

Ein Grundbesitzwert wird vom Lagefinanzamt nur dann förmlich festgestellt, wenn er für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer erforderlich ist (Bedarfsbewertung). Hierfür kann das Lagefinanzamt eine Feststellungserklärung anfordern, wozu die Daten des Voreigentümers und der Bescheidbekanntgabe benötigt werden.

 

Die Erfassung der Grundstück-Stammdaten ist die Voraussetzung für die Bearbeitung aller weiteren Module der Anwendung Grundbesitzwert. In den Folgemodulen werden die hier erfaßten Grundstücke jeweils zur Auswahl in einem Bildschirmfenster aufgelistet, sodaß sie sofort für den Zugriff auf die Einzeldaten zur Verfügung stehen.

Die Option Grundstücke entspricht im Hauptmenü dem Button



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