Zum Hausrat zählen alle beweglichen Haushaltsgegenstände, die der Hauswirtschaft und dem familiären Zusammenleben dienen. Neben der Wohnungseinrichtung sind dies z.B. Gegenstände der Unterhaltung und Bildung sowie Reinigungs- und Pflegegeräte.
Mittels der Combo-Box ist anzugeben, ob es sich um Hausrat, Wäsche oder Kleidung handelt. Einzutragen ist die Stückzahl der Hausratgegenstände und der Wert des einzelnen Gegenstandes.
Werden auf der Registerkarte Verfügung keine Angaben gemacht, wird der Einzelposten zur Erb-Aufteilung gemäß den Erbanteilen der Erwerber-Stammdaten vorgesehen. Die Zuordnung eines Erwerbers bewirkt eine Erbteil-Verfügung. Der Betrag wird dann dem Erwerber vorweg zugerechnet.
Im Falle eines Sach-Vermächtnisses ist anzugeben, ob nach Zuordnung oder nach Quote entsprechend der in den Erwerber-Stammdaten angegebenen Verhältnisse verteilt werden soll. Die Zuordnung eines Erwerbers bewirkt eine Sach-Vermächtnis-Verfügung. Dieser Betrag wird dem Erwerber vorweg zugerechnet und als Nachlaßverbindlichkeit innerhalb der Vermögens-Quotelung berücksichtigt.
Hausrat, Wäsche, Kleidung entspricht im Hauptmenü dem Button
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Registerkarte Hausrat
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Registerkarte Verfügung
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