Option Mieter und Nutzflächen

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Die Erfassung der Wohn-/Nutzflächen ist die Voraussetzung für die Bearbeitung der Mietermittlung. In den Folgemodulen werden die hier erfaßten Wohn-/Nutzflächen jeweils zur Auswahl in einem Bildschirmfenster aufgelistet, sodaß sie sofort für den Zugriff auf die Einzeldaten zur Verfügung stehen.

 

Bei Grundstücken und Grundstücksteilen, die vermietet sind, sind die Angaben zur Wohn-/Nutzfläche dem Mietvertrag zu entnehmen. Liegt keine Vermietung vor und ist daher die übliche Miete anzusetzen, sind bei Ableitung der üblichen Miete aus einem Mietspiegel die dort gemachten Angaben zur Berechnung der Wohn-/Nutzfläche zu beachten.

 

Wohnflächen sind die Grundflächen aller Räume, die Wohnzwecken dienen. Hierzu gehören auch die ausgebauten Räume im Kellergeschoß, die nach dem Bauordnungsrecht zu Wohnzwecken genutzt werden können. Nutzflächen sind die Grundflächen aller Räume, die gewerblichen, freiberuflichen, öffentlichen oder sonstigen Zwecken dienen.

 

Die Zuordnung zu der jeweiligen Ausstattungsart ist bei Wohngrundstücken wie folgt vorzunehmen:

Sind neben Sammelheizung und Bad/WC ein weiteres Badezimmer mit Bad oder Dusche bzw. zusätzlich zur Sammelheizung weitere Heizquellen, insbesondere ein Kachelofen oder ein offener Kamin oder aufwendige Heiztechnik vorhanden, handelt es sich um eine gute Ausstattung.

Bei einer rmittleren Ausstattung sind nur eine Sammelheizung und ein Bad/WC vorhanden.

Fehlen die Sammelheizung und /oder das Bad spricht man von einer einfachen Ausstattung.

 

Für die Angabe, ob ein Gebäude/Gebäudeteil eigengewerblich benutzt wird, ist auf die Verhältnisse beim Voreigentümer im Besteuerungszeitpunkt einzugehen.

Die Option Mieter und Nutzflächen entspricht im Hauptmenü dem Button

 



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