Zu den Zahlungsmitteln gehören sowohl inländische als auch ausländische Bargeldwerte. Mittels der Combo-Box ist anzugeben, ob es sich um Zahlungsmittel in deutscher oder ausländischer Währung handelt.
Einzutragen ist der Nennbetrag der Zahlungsmittel. Bei ausländischen Zahlungsmitteln ist der Nennbetrag in der ausländischen Währung und der Umrechnungskurs für die ausländische Währungseinheit anzugeben.
Werden auf der Registerkarte Verfügung keine Angaben gemacht, wird der Einzelposten zur Erb-Aufteilung gemäß den Erbanteilen der Erwerber-Stammdaten vorgesehen. Die Zuordnung eines Erwerbers bewirkt eine Erbteil-Verfügung. Der Betrag wird dann dem Erwerber vorweg zugerechnet.
Im Falle eines Sach-Vermächtnisses ist anzugeben, ob nach Zuordnung oder nach Quote entsprechend der in den Erwerber-Stammdaten angegebenen Verhältnisse verteilt werden soll. Die Zuordnung eines Erwerbers bewirkt eine Sach-Vermächtnis-Verfügung. Dieser Betrag wird dem Erwerber vorweg zugerechnet und als Nachlaßverbindlichkeit innerhalb der Vermögens-Quotelung berücksichtigt.
Die Zahlungsmittel und Bargeld entsprechen im Hauptmenü dem Button ![]()


